Der Vorstand besteht aus mindestens einem Vorstandsmitglied. Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Genossenschaft allein. Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Produktion und Vermarktung von Erzeugnissen der Pflanzen- und Tierproduktion; Erwerb, Pacht und Vermietung von Land und Grundstücken zur Bewirtschaftung