Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Der Vorstandsvorsitzende vertritt stets allein. Bei zwei Vorständen sind beide jeweils alleinvertretungsbefugt. Im Übrigen wird die Genossenschaft durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
die Herstellung, Reparatur und Wartung von Heizungs- und Sanitärinstallationen sowie sonstiger Rohrleitungen, Tief- und Rohrleitungsbau; weiterhin die Herstellung, Reparatur und der Handel mit einschlägigen Gegenständen und Rohren