Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der Stellvertreter, oder durch den Vorsitzenden bzw. den Stellvertreter in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Die Vorstandsmitglieder haben die Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen.
Hauptgegenstand des Unternehmens ist die Produktion, der Absatz und Vertrieb landwirtschaftlicher und gärtnerischer Erzeugnisse sowie das Erbringen landwirtschaftlicher und landtechnischer Dienstleistungen.
Gegenstand ist auch das Betreiben von Handelseinrichtungen mit vorwiegendem Vertrieb von Erzeugnissen anderer Hersteller sowie eigener Produkte, Vermietung und Verpachtung, das Betreiben von Anlagen zum Zwecke der Energieerzeugung sowie die Erzeugung landwirtschaftlicher Abprodukte (Gärreste).