Der Vorstand besteht aus mindestens einer Person. Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Genossenschaft allein. Alle Vorstandsmitglieder dürfen Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen.
Einzelprokuramit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken in Gemeinschaft mit einem Vorstandsmitglied
Gegenstand
a) die landwirtschaftliche Erzeugung von tierischen und pflanzlichen Produkten
b) die gemeinschaftliche Bewirtschaftung des Bodens und der Anbau landwirtschaftlicher Feldkulturen
c) Landschaftspflege, Forstnutzung und sonstige landwirtschaftliche Dienstleistungen
d) die Lagerung und Veredlung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie deren Verarbeitung, Verwertung und deren Handel
e) die Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben der Landwirtschaft
f) die Beteiligung an anderen Unternehmen, deren Übernahme oder Erwerb, einschließlich Vermietung und Verpachtung