Zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich.
Gegenstand
(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder; vorrangig durch eine sichere und sozial verantwortbare Versorgung mit Wohnraum. Diese Tätigkeit zielt direkt und ausschließlich darauf ab, soziale Wohnverhältnisse der Mitglieder zu fördern und dabei keine Interessen in materieller und wirtschaftlicher Hinsicht (insbesondere die Verzinsung des eingesetzten Kapitals) zu verfolgen.
(2) Die Genossenschaft errichtet, erwirbt, bewirtschaftet, verwaltet, betreut und veräußert Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, insbesondere Mietwohnungen. Bei der Bereitstellung von Mietwohnungen sind in angemessener Weise soziale Belange zu berücksichtigen. Die Genossenschaft kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen oder bereitstellen; insbesondere Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, soziale und wirtschaftliche Einrichtungen und Dienstleistungen.
(3) Beteiligungen sind nicht zulässig.
(4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.