Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Gegenstand
Zweck ist die Förderung der Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung.
- kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen;
- kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen;
- kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte gewähren;
- Beteiligungen sind zulässig.