Zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich.
Gegenstand
Sie kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft anfallenden Aufgaben übernehmen. Zweck ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig duch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck).