| Eintragungstext | | Text | Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.03.1994 und der Zustimmungsbeschlüsse 23.06.1994 ist die Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft "Spreewald" e.G. (Amtsgericht Cottbus, GnR 183 CB), vormals Arbeiterwohnungsgenossenschaft "Burg-Spreewald", welche auf der Grundlage der Verordnung zur Einführung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften der Bundesrepublik Deutschland für die Wohnungsgenossenschaften der DDR vom 15.08.1990 (GBl. I Nr. 53 vom 22.08.1990 als Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft "Spreewald" e.G. fortbestand, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Genossenschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 14.10.2020 (übertragende Genossenschaft) und vom 15.12.2020 (übernehmende Genossenschaft) ist die Wohnungsgenossenschaft eG Peitz, mit Sitz in Peitz (Amtsgericht Cottbus GnR 223) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Genossenschaft verschmolzen. |
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