Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Solange die Genossenschaft weniger als 20 Mitglieder hat, wird nur ein Vorstandsmitglied bestellt. Dieses vertritt die Genossenschaft allein.
Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen.
Gegenstand
a. Erbringung von Beratungs- und Managementleistungen;
b. die Vermittlung von Immobilienaufträgen;
c. die Entwicklung und der Betrieb von Wohn- und Geschäftsimmobilien. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nuzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft anfallenden Aufgaben übernehmen;
d. die Entwicklung, Durchführung und Sicherung des Geschäftsbetriebs und der Dienstleistungen nach ökologischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Aspekten;
e. die Bewahrung und Erforschung europäischen Kulturgutes, insbesondere auf den Gebieten des Bauwesens (Baudenkmäler), der Mobilität (Fahrzeuge) und Literatur (Bücher);
f. der Erwerb, die Verwaltung und der Verkauf von Beteiligungen;
g. die kulturellen Maßnahmen zur Erforschung von natürlichen Lebensformen durch Bildungsreisen der Mitglieder;
h. die kulturellen und sozialen Maßnahmen zur Erforschung von:
Wirkungsweisen von Sport, Gesundheits-, Pflege- und Wellnesprodukten und Dienstleistungen, Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln;
i. die Vermögensverwaltung des eigenen Vermögens.