Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Solange die Genossenschaft weniger als 20 Mitglieder hat, wird nur ein Vorstandsmitglied bestellt. Dieses vertritt die Genossenschaft allein.
Gegenstand
a) der Erwerb und der Betrieb von landwirtschaftlichen Unternehmen,
b) die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien, insbesondere Biogas- und Photovoltaikanlagen,
c) der Absatz der gewonnenen Energie in Form von Strom und/oder Wärme,
d) die Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung einschließlich einer Information von Mitgliedern und Dritten sowie einer Öffentlichkeitsarbeit,
e) die Finanzierung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien für Mitglieder sowie weiterer Erwerbsinteressen der Mitglieder,
f) die Beteiligung an Gesellschaften im Bereich der Landwirtschaft und regenerativer Energien,
g) der Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Flächen