Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch sämtliche Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Die Vorstandsmitglieder dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Betrieb eines Trägers mit verschiedenen Angeboten der Hilfen zur Erziehung gemäß SGB VIII, mit besonderem Fokus auf der familienanalogen stationären Unterbringung von in Obhut genommenen Kindern und Jugendlichen und anderen Hilfen zur Erziehung.