Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen bei einer Mitgliederzahl über 21.
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Vorstandsmitglieder sind befugt Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter Dritter abzuschließen.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Anpassung der Erzeugung und des Absatzes von regionalen
Imkereierzeugnissen, insbesondere Honig an die Erfordernisse des Marktes durch
a. die Ausrichtung der Erzeugung der Mitgliedsbetriebe auf die Gewinnung van Produkten mit
nachweisbaren Qualitätseigenschaften auf der Grundlage der Erzeugungs- und
Qualitätsregeln im Rahmen der van der Genossenschaft festgelegten Qualitätsstandards;
b. die Beratung, Forderung und Kontrolle der Erzeugung in den Mitgliedsbetrieben aufgrund
der Erzeugungs- und Qualitätsregeln;
c. die gemeinsame Vermarktung der Erzeugung im Rahmen entsprechender vertraglicher
Bindung.