Der Vorstand besteht aus mindestens einer Person.
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Genossenschaft allein zu vertreten
Gegenstand
a) die Aus-, Fort- und Weiterbildung, insbesondere Schulungen und Seminare;
b) Mentoring und Coaching Methoden, insbesondere in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Persönlichkeit, Business und Finanzen;
c) die Errichtung, der Betrieb und die Unterhaltung von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen.