| Gegenstand | die Versorgung der Mitglieder mit lukrativen, guten, sicheren, sozial und ökologisch verantwortbaren Arbeitsplätzen sowie die Förderung der Vermögensbildung der Mitglieder und die damit verbundene Befriedigung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Mitglieder. Insbesondere kann die Genossenschaft
a) gastgewerbliche Betriebe des Event-, Gast-, Schank-, Hotel- sowie Beherbergungsgewerbes errichten und betreiben.
b) die Erzeugung und Veredelung und den Handel mit Waren betreiben.
c) Fahrzeuge jedweder Art beschaffen, unterhalten und zur Nutzung anbieten.
d) Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern, verwalten und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus, der Infrastruktur und Mitgliederversorgung anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.
e) land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und Gebäude erwerben, bewirtschaften, vermieten oder verpachten sowie die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung übernehmen. Die Genossenschaft ist berechtigt Zweigniederlassungen zu errichten. |