Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens drei Mitgliedern.
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
a) die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung, Zukauf und Handel;
b) die Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum, insbesondere Leistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung und des Lanschaftsschutzes sowie der Landschaftspflege, Lohnarbeit und Winterdienst;
c) Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen, wenn sie der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder zu dienen bestimmt sind;
d) die gemeinsame Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen der Mitglieder;
e) Vermietung und Verpachtung;
f) die Produktion von erneuerbarer Energie.