Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern.
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Gegenstand
- soweit es keiner staatlichen Genehmigung bedarf -
die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien, insbesondere Solaranlagen, einschließlich den Erwerb der dazugehörigen Materialien;
die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur rationellen und umweltfreundlichen Nutzung von Energie durch Kraft-Wärme-Kopplung;
der Absatz der gewonnenen Energie in Form von Strom und/oder Wärme;
die Unterstützung bei der Ermittlung von Energieeinsparmöglichkeiten und bei der Umsetzung von Energiesparmaßnahmen;
die Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung einschließlich einer Information von Mitgliedern und Dritten, sowie einer Öffentlichkeitsarbeit;
der Handel mit Strom und Wärme