Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Gegenstand
Verwaltung des eingebrachten Vermögens der Molkereigenossenschaft als einer der Gesellschafter eines milchwirtschaftlichen Unternehmens; Verwaltung der verbliebenen Grundstücke