Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist auf die Haftsumme beschränkt.
Die Haftsumme beträgt 320,00 EUR; sie ist auf die ersten zwei Geschäftsanteile beschränkt.
Zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich.
Gegenstand
Das Erhalten und Betreiben der Funk- und Telefonanlage COTAX des Cottbuser Kraftdroschkengewerbes sowie der Abschluß von Rahmen- und sonstigen Verträgen jedweder Art, die den Zweck der Genossenschaft fördern. Der Betrieb sonstiger Einrichtungen sowie die Beteiligung an Unternehmen zur Errichtung des Genossenschaftszwecks. Die Ausdehnung auf Nichtmitglieder ist zugelassen.