Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Genossenschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Genossenschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
ist der Handel, insbesondere der Großhandel, mit allen für den Betrieb der Mitglieder erforderlichen Waren, Rohstoffen, Maschinen und Geräten, Werkzeugen und sonstigen Hilfsmitteln, die Unterhaltung und Einrichtung von Anlagen zur Förderung der Mitglieder, die wirtschaftliche Beratung der Mitglieder, die Durchführung von Werbemaßnahmen und sonstigen Dienstleistungen, der Abschluss von Vermittlungsgeschäften mit und ohne Übernahme der zentralen Abrechnung und der Übernahme des Delkredere sowie Geschäfte verwandter Art.