Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Der Vorstand ist befugt Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Prokura gemeinsam mit einem Vorstandmit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Das landwirtschaftliche Erzeugen von Milch, die gemeinsame Haltung und Zucht von Tieren, insbesondere Schlachtrinder, Kälber, die gemeinschaftliche Bewirtschaftung des Bodens und der Anbau landwirtschaftlicher Feldkulturen; die Landschaftspflege, Forsterhaltungs- und Sanierungsarbeiten; die Lagerung, Aufbereitung und Veredelung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie deren Verarbeitung und Vermarktung; die Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben der Landwirtschaft; die Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung an anderen Unternehmen, deren Übernahme oder Erwerb sowie das Betreiben realisierter Objekte, einschließlich Vermietung und Verpachtung