Die Genossenschaft wird durch den Vorstandsvorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Der Vorstandsvorsitzende ist befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vetreter Dritter abzuschließen.
Gegenstand
Bau umweltschützender Anlagen und Tiefbauten für Landwirtschaftsbetriebe und andere Wirtschaftsunternehmen sowie der Kommunen (Neubau und Instandhaltung von wasserwirtschaftlichen Anlagen, Be- und Entwässerungsanlagen, Pflanzenklär- und andere Abwasserreinigungsanlagen, Erd-, Landschaftsbau und Tiefbauarbeiten), Straßenbauarbeiten