Die Genossenschaft ist entstanden durch Umwandlung gemäß Landwirtschaftsanpassungsgesetz aus der LPG (T) Forst nach Zusammenschluss mit der LPG (P) Forst.
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Die Genossenschaft wird durch den Vorstandsvorsitzenden oder den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
Gegenstand
die Produktion landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Produkte; der gemeinschaftliche Einkauf land- und forstwirtschaftlicher Bedarfsartikel;
die Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte; der gemeinschaftliche Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse; die Unterhaltung und der Betrieb von Neben- und Hilfsbetrieben; die gemeinschaftliche Benutzung landwirtschaftlicher Betriebseinrichtungen und Maschinen; die Beteiligung an Unternehmen, die der Förderung der wirtschaftlichen Tätigkeit oder der Genossenschaft verpflichtet sind; die Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden und Anlagen