Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft ihrer Mitglieder durch gemeinsamen Geschäftsbetrieb, insbesondere:
a) die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse, deren Veredlung, Verarbeitung und Vermarktung
b) die Erbringung von Dienstleistungen sowie Lohnarbeiten
c) Handel mit landwirtschaftlichen Hilfs- und Rohstoffen
d) Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen, wenn sie der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder zu dienen bestimmt sind
e) die gemeinsame Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen der Mitglieder und des genossenschaftlichen Bodenfonds
f) die Vermietung und Verpachtung.