Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Der Vorstand ist befugt Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Prokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitgliedmit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb, insbesondere: die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung; die Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum, insbesondere Leistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung und des Landschaftsschutzes sowie der Landschaftspflege; Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen, wenn sie der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder zu dienen bestimmt sind; die gemeinsame Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen der Mitglieder, die Vermietung und Verpachtung.