Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand ist:
- die Erzeugung und der Vertrieb von landwirtschaftlichen Produkten
- die gemeinschaffliche Bewirtschaftung des Bodens und die gemeinschaftliche Haltung von Tieren
- die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Existenz der Mitglieder und ihrer Familien durch gemeinschaftliche Arbeit aller Mitglieder
- Betrieb von Anlagen nach dem Erneuerbaren Energiegesetz (EEG) Biogasanlage
- sonstige Dienstleistungen.