Der Vorstand besteht aus mindestens einem Mitglied. Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten sie die Genossenschaft gemeinschaftlich.
Gegenstand
für den Transport, den Umschlag und die Lagerung von Waren, für den Straßen-, Wege- und Tiefbau, den damit verbundenen Pflege- und Dienstleistungen, einschließlich der Landschaftspflege