Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Genossenschaft allein.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
a. Die Förderung von Methoden und Maßnahmen zum nachhaltigen Bauen; b. Entwicklung eines Branchenstandards für nachhaltiges Bauen unter Berücksichtigung der regulatorischen Anforderungen bspw. des EU-Aktionsplans für eine nachhaltige Entwicklung unter Einbeziehung der EU-Taxonomie und weiterer nationalen, europäische und internationaler Normen; c. Unterstützung und Qualifizierung ihrer Mitglieder in Fragen des nachhaltigen Bauens; d. Bewusstsein schaffen für die vorgenannten Punkte in der Öffentlichkeit; e. die Unterstützung und Schulung ihrer Mitglieder in Fragen des nachhaltigen Bauens. f. Aufbau eines nachhaltigen und Impact Berichtswesens; g. die Förderung und Umsetzung von Nachhaltigkeit in allen Bereichen, h. die Bildung und Unterstützung nachhaltiger regionaler Wirtschaftskreisläufe, i. die Übertragung einzelner Tätigkeitsfelder innerhalb des Aufgabenbereiches der SCE auf Dritte.