Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch sämtliche Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Etablierung einer Genossenschaft zur Befriedigung der kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Belange ihrer Mitglieder mittels eines gewerblichen Weiterbildungs- und Seminarbetriebes mit Vermietung und Verpachtung der in die Genossenschaft eingebrachten Wohn-, sonstige Immobilien/Liegenschaften und Mobilien. Es erfolgt die Durchführung von Seminaren und kulturellen Veranstaltungen zur ganzheitlichen Ertüchtigung der Teilnehmer. Dazu ist die Genossenschaft berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und Dienstleistungen, einschließlich Vermietung und Verpachtung im In- und Ausland zu erbringen, für die es keiner besonderen rechtlichen Genehmigung bedarf.