Das Mindestkapital der Genossenschaft beträgt 80% des Gesamtbetrags der Geschäftsguthaben zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres.
keine Nachschusspflicht
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vernetzung, Begleitung und Weiterentwicklung von Unternehmen, Dienstleistern, Wissenschaft, Interessensverbänden und Politik im Umfeld der Sozial- und Gesundheitswirtschaft, insbesondere
a) Stärkung des Gesundheitsstandortes Deutschland
b) Innovative Quartiersentwicklung
c) Entwicklung und Begleitforschung zu menschzentrierten Lösungen
d) Prototypisierung und Erprobung in Reallaboren / Lernquartieren
e) Zugang zu Netzwerken und wissenschaftlichen Forschungsergebnissen
f) Förderung und Begleitung von Forschung und Forschungstransfer
g) Teilnahme an Feldstudien
h) Fördermittelberatung und Innovationsförderung
i) Umsetzungsberatung und wissenschaftliche Begleitung
j) Zugang zu Weiterbildungsprogrammen
k) Beteiligung an Start-Ups und etablierten Unternehmen
l) Unterstützung bei der Kommunikation und Lobby-Arbeit
sowie alle Tätigkeiten, die mit den beschriebenen Leistungen im Zusammenhang stehen.