Zwei Vorstandmitglieder können rechtsverbindlich für die Genossenschaft zeichnen und Erklärungen abgeben.
Die Genossenschaft kann auch durch ein Vorstandmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen gesetzlich vertreten werden.
Marketing und die Unternehmensberatung für die Mitgliedsfirmen, insbesondere:
- die Vermittlung von Kooperationen zwischen den Mitgliedern
- die Vermittlung und Durchführung von Fach- und Betriebsberatungen
- die Vermittlung von Werbe- und PR-Dienstleistungen, die Werbeberatung sowie die Unterstützung der Mitglieder bei Werbe- und PR-Maßnahmen
- die Vermittlung, Vorbereitung und Durchführung von Schulungsveranstaltungen, insbesondere von Verkaufsseminaren
- die Organisation von Kontaktveranstaltungen und Konferenzen
- die Überwachung der Mitglieder auf Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften und die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen bei Wettbewerbsverstößen
- der An- und Verkauf, die Entwicklung und Verwertung von Grundbesitz
- alle sonstigen Geschäfte und Handlungen, die unmittelbar oder mittelbar dem Genossenschaftszweck zu dienen geeignet sind