Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Genossenschaft allein.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
die gemeinschaftliche Erarbeitung digitaler Dienstleistungen, wie die Konzeption, Gestaltung, Umsetzung und der Betrieb digitaler Produkte und der notwendigen Infrastruktur, kombiniert mit strategischen Beratungsleistungen in den Bereichen Kommunikation, Design und Technologie