Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(a) Gemeinsamer Einkauf von ressourcen- und klimaschützenden Dienstleistungen und Projekten für die Mitglieder (Einkaufsgemeinschaft); (b) Gemeinsamer Einkauf von Anlagen zum Erzeugen regenerativer Energien und klimaschutzfördernder Technologien für die Mitglieder; (c) Finanzielles Beteiligen an klimaschutzfördernden Projekten, Produkten, Dienstleistungen und Unternehmen; (d) Finanzielles Unterstützen von klimaschützenden Ptojekten z. B. Erhalt von Urwäldern und Aufforsten von Wäldern sowie Erhalt und Wiedervernässen von Mooren; (e) Beratende Dienstleistung in Fragen klimafreundlicher und umweltfreundlicher Handlungsmöglichkeiten für Mitglieder und Dritte; (f) Internes und externes klimaschutzorientiertes Qualifizieren und Zertifizieren der Mitglieder und Dritter, um die permanente Bewusstseinsbildung zu fordern und zu fördern; (g) Einführen und Weiterentwickeln eine transparenten Standards zum Bestimmen klimaschützender Faktoren in Unternehmen; (h) Initiieren von Projekten zum Fördern und Erzeugen regenerativer Energien und Maßnahmen für den Klimaschutz; (i) Beteiligen an bzw. Gründen von vorrangig an Klimaschutzzielen ausgerichteten Dienstleistungsunternehmen; (j) Gründen einer gemeinnützigen Stiftung und/oder Vereins zum Fördern der Klimakommunikation und des Klimaschutzes; (k) Gründen einer eigenen Bildungseinrichtung, die sich mit der Forschung und der Weitergabe von klimaschützendem Wissen beschäftigen soll.