Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Genossenschaft allein.
Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Der Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der Wirtschaft oder des Erwerbs der Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes.
Der Gegenstand der Genossenschaft ist Weiterbildung, Coaching und Beratung.
Die Genossenschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind den Gesellschaftszweck zu fördern, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Zweigniederlassungen und andere Unternehmen gründen oder solche erwerben. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie sich der Hilfe sachverständiger Dritter bedienen.
Die Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig.