| Gegenstand | Der Gegenstand der Genossenschaft ist es, ihren Mitgliedern preisgünstigen Raum für gemeinschaftliches und selbstbestimmtes Wohnen, Leben und Arbeiten zu verschaffen und dauerhaft zu erhalten. Die Genossenschaft schafft darüber hinaus Strukturen, die selbstverwaltete und gemeinschaftliche Wohn-, Arbeits- und Lebensformen ermöglichen. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören unter anderem Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden, Werkstätten und Räume für Gewerbetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen, sowie Sportanlagen, Garten und Gemüseanbau. |