Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Gegenstand
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie. Der Zweck wird verwirklicht durch
a) Angebote der Familienbildung, die auf die Bedürfnisse, Interessen und Erfahrungen von Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen zugeschnitten sind. Hierzu führt die Genossenschaft Workshops oder Redekreise für Väter, Mütter und Erziehungsberechtige durch.
b) Angebote der Familienfreizeit und der Familienerholung, beispielsweise auch in belastenden Familiensituationen, die bei Bedarf die erzieherische Betreuung der Kinder einschließen. Hierzu organisiert die Genossenschaft tageweise Familienausflüge bzw. Eltern-Kind-Ausflüge in die urbane Natur, u.a. in Form von Zeltlagern.
Weiterer Zweck der Genossenschaft ist die Jugendhilfe. Dieser Zweck wird verwirklicht durch
a) Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie i.S.d. § 2 SGB Vlll. Hierzu bietet die Genossenschaft Beratungen zur Wahrnehmung der Erziehungsverantwortung und Mediationen für Väter, Mütter und Erziehungsberechtige an.
b) Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen i.S.d. § 16 SGB Vlll. Hierzu bietet die Genossenschaft Natur- und Freizeit-Workshops für Väter, Mütter und Erziehungsberechtige unter Berücksichtigung eines pädagogisch begleiteten Programms für Kinder- und Jugendliche an.