Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Die Vorstandsmitglieder dürfen Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Genossenschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Durchführung von Handels- und Dienstleistungsgeschäften, insbesondere a) der Handel mit Waren aller Art im großen und deren Verkauf im kleinen, insbesondere Naturkosmetikprodukten, b) die Bereitstellung von Beratungen und Dienstleistungen in den Bereichen Marketing und Vertrieb, c) die Errichtung und der Betrieb von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, d) sowie die Unterstützung der Mitglieder bei Aus-, Fort- und Weiterbildung.