Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Genossenschaft allein.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der Wirtschaft oder des Erwerbs der Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. Gegenstand der Genossenschaft: Strategie- und Politikberatung mit dem Ziel der Demokratieförderung. Die Genossenschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Zweigniederlassungen und andere Unternehmen gründen oder solche erwerben. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie sich die Hilfe sachverständiger Dritter bedienen. Die Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig.