Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäft als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Genossenschaft allein zu vertreten
Gegenstand
a) Büro- und allgemeine Dienstleistungen, insbesondere für Immobilienverkäufer und -käufer; b) Vorbereitung und Erstellung von Immobilienexposés für Print- und online-Medien; c) Vorbereitung und Erstellung von Immobilien- und Baufinanzierungsanfragen; d) Facility Management und Immobilienverwaltung; e) Aus-, Fort- und Weiterbildung; f) Unternehmensberatung und Motivationstraining