Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Förderung der Mitglieder der Genossenschaft durch Versorgung mit Gewerbe- und Wohnflächen. Die Genossenschaft kann Flächen erwerben und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen planen, errichten, erwerben, betreuen und bewirtschaften. Sie kann alle im Bereich der Gebäudewirtschaft, des Städtebaus, der Stadt- und Dorferneuerung und der lnfrastrukturversorgung anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig.