Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder sowie der Allgemeinheit durch die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch a) die Unterstützung der Mitglieder in Entwicklung, Bereitstellung und Nutzung von digitalen Produkten, Lösungen und Dienstleistungen für das Gesundheitswesen, b) den Know-How-Transfer im Kontext der Förderung des Gesundheitswesens sowie c) die Beteiligung an Unternehmen, die digitale Produkte, Lösungen und Dienstleistungen für das Gesundheitswesen entwickeln und/oder anbieten, um durch Nutzung der Produkte, Lösungen und Dienstleistungen dieser Unternehmen die Mitglieder und das Gesundheitswesen zu fördern.