| Gegenstand | (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der privaten Hauswirtschaften der Mitglieder (privater Lebensbereich) und die nachhaltige berufliche oder gewerbliche Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen um damit im weitesten Sinne für die Mitglieder ökonomische Leistungen zu erbringen. (2) Die Genossenschaft ist ein personenbezogener, von kollektiver Selbsthilfe getragener Förderwirtschaftsverein. Das genossenschaftliche Leitbild beinhaltet dabei, dass sich die gemeinsame Selbsthilfe mittels des genossenschaftlichen Gemeinschaftsunternehmens in möglichst viel Selbstverwaltung und Selbstverantwortung vollziehen soll. Die Ausrichtung der wirtschaftlichen Tätigkeit der Genossenschaft an der Mitgliederförderung lässt sich betriebswirtschaftlich als Dauerauftrag der Mitglieder an den Geschäftsbetrieb verstehen. Daraus lässt sich eine Verpflichtung der Genossenschaft ableiten, sich fortwährend den wandelnden Bedürfnissen der Mitglieder anzupassen. Langfristig bewirkt die Förderung eine Existenzsicherung der Mitglieder. Jedes Mitglied ist berechtigt Anträge und Anregungen zur Weiterentwicklung der Mitgliederförderung zu stellen. Näheres regeln die Förderrichtlinien. (3) Der Markterfolg des Unternehmens bedeutet noch keine Erfüllung des Förderauftrags. Die Genossenschaft muss ihre Geschäfte vielmehr so anlegen und ihre Gewinne so verwenden, dass die Mitglieder hiervon den größtmöglichen Nutzen haben. Daraus folgt auch die Einordnung des Gewinnes im genossenschaftlichen Unternehmen; er ist nicht Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck der Erfüllung des Förderauftrags. (4) Die Genossenschaft bedient sich dazu eines gemeinsam errichteten Wirtschaftsbetriebes (Genossenschaftsbetrieb) mit folgenden Gesellschaftszwecken: a) Die Genossenschaft hat insbesondere das Ziel für Mitglieder die Wohnraumversorgung intensiv zu fördern und zu schützen. Wohnraum für Mitglieder zu errichten und zu erwerben durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung sowie neue Fördermöglichkeiten zu erschließen. b) Bewirtschaftung, Errichtung, Erwerb und Betreuung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen sowie Belastung, Veräußerung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und die Übernahme aller im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben. c) Die Planung, Entwicklung, Durchführung uncl Sicherung des Betriebs von ökologischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Projekten und Dienstleistungen einschließlich der damit verbundenen Projektierungs- und Steuerungsaufgaben sowie der Handel mit medizinischen Produkten und Hilfsmitteln. d) Die Unterstützung der Mitglieder bei Aus-, Fort- und Weiterbildung, sportlichen Aktivitäten sowie die Erbringung von sozialen und kulturellen Nebenleistungen als Teil eines gesamtwirtschaftlichen Leistungspaketes, die Steigerung der Lebensqualität, die Schaffung gemeinsamer Werte zur physischen und psychischen Sicherheit sowie Förderung der Existenzsicherung der Mitglieder unter Berücksichtigung der sozialen Wertschöpfung und ökonomischen Stabilisierung der Mitgliederhaushalte und die Bereitstellung von Verkehrsmitteln zur Nutzung durch die Mitglieder. |