Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Das Betreiben und Unterhalten einer digitalen Plattform zur Vernetzung, zum Austausch von Wissen, Vermittlung von Leistungen, Schulungs- und Informationsangeboten und gemeinsame Entwicklung von Beratungsprodukten.