Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Vorstand kann Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Genossenschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Studenten, Referendaren und Rechtsanwälten; die Beratung und Schulung von Weiterbildungseinrichtungen; die gemeinschaftliche Bereitstellung, Vernetzung sowie Organisation stützender Dienstleistungsprozesse von Bildungs- und Beratungsangeboten; inhaltliche Unterstützung, Begleitung und Vernetzung von Studenten, Referendaren und Rechtsanwälten bei Aus- Fort- und Weiterbildung.