keine Nachschusspflicht
Das Mindestkapital der Genossenschaft beträgt 90 % des Gesamtbetrages der Geschäftsguthaben zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres.
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Die Vorstandsmitglieder sind befugt Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen.
Die gemeinsame Entwicklung, Implementierung und der gemeinsame Betrieb von IT-Systemen zur Gewährleistung einer sicheren und verbindlichen Kommunikation (Verbinden, Transport, Speichern und Verarbeiten) in und mit öffentlichen Verwaltungen, Institutionen, Organisationen und Unternehmen der digitalen Daseinsvorsorge. Dazu zählen der Aufbau und der Betrieb von rechenzentrumsübergreifenden und cloudbasierten Infrastrukturen für die Mitglieder, insbesondere von Blockachains.