Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen.
mit der Befugnis die Genossenschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Fassadenreinigung, Glas- und Fensterreinigung, Baumschneide- und Fällarbeiten und Außenreparaturarbeiten an Hochgebäuden aller Art, hierzu gehören die Anschaffung und der Betrieb von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.