Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens drei Mitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Genossenschaft allein. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Herstellung, der Erwerb, die Vermietung, der Betrieb, die Bewirtschaftung sowie die Betreuung von Immobilien aller Art und Nutzungsformen, insbesondere solcher mit wohnwirtschaftlicher Nutzung, Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen (insbesondere Kindergärten, Gemeinschaftscafés, Sportanlagen), Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen.