Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens drei Mitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Genossenschaft allein.
Gegenstand
Die Genossenschaft strebt die Mitgliedschaft in der TRNSFRM eG an und anschließend einen Generalnutzungsvertrag für deren Neubauprojekt Alltag. Sie kann darüberhinaus Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerber, veräußerung und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.