Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Vorstandsmitglieder dürfen Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Beratung und Unterstützung von Unternehmen und Menschen in den Bereichen Kooperationswesen und menschenbezogener Digitalisierung. Entwicklung kooperativer Geschäfts- und Gesellschaftsmodelle. Herstellung der Kooperationsfähigkeit von Menschen, Unternehmen und Organisationen aller Art. Entwicklung und Förderung neuer Technologien. Entwickeln und Betreiben von digitalen Marktplätzen und Verwaltungs-Plattformen. Schulungen und Weiterbildungen im Kooperationswesen. Die Verwaltung eigenen Vermögens.