Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Vorstandsmitglieder sind befugt Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen.
Gegenstand
Die Übernahme von kaufmännischen Dienstleistungen und die Beratung für private Haushalte