Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Genossenschaft allein zu vertreten
Gegenstand
a) die Projektentwicklung für Neu- und Altbauten;
b) die Bewirtschaftung, Errichtung, Sanierung, Erwerb und Betreuung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen sowie Belastung, Kauf und Veräußerung von Grundstücken;
c) die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Bauten und Wohnungen;
d) Haus- und Grundstücksverwaltung eigener Objekte